Ihnen wird vorgeworfen, am 27.02.2008, um 13:08 Uhr in Mannheim, Luzenbergstr. Höhe Vergölst Richtung Waldhofstr., als Führerin des PKW, **-** *** folgende Ordnungswidrigkeit nach $ 24 StVG begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalt geschlossener Ortschaften um 24km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz):
74 km/h. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat
Tjaaa so schnell kanns gehn....dabei wollte ich doch nur der Firma einen Gefallen tun und die Expresslieferung so schnell es geht ausliefern :( Egal wie man es macht, immer ist es falsch oder man schadet sich selbst....tjaaa das kostet mich jetzt also laut Bussgeldkatalog:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.THATS LIFE....das muss ich jetzt halt zahlen...zum Glück is der Lappen nicht weg...das wäre fatal gewesen:-(
Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
1 Kommentar:
Uff!
n'Hammer
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